Das Rahmenübereinkommen des Europarats über künstliche Intelligenz in a nutshell
Das Rahmenübereinkommen des Europarats über künstliche Intelligenz in a nutshell
Das Rahmenübereinkommen des Europarats über künstliche Intelligenz in a nutshell
1. Einführung
Das Rahmenübereinkommen des Europarats über künstliche Intelligenz, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ("KI-Übereinkommen")1 wurde am 17. Mai 2024 vom Ministerkomitee des Europarats auf seiner 133. Sitzung in Strassburg verabschiedet und wird auf der Konferenz der Justizminister am 5. September 2024 in Vilnius (Litauen) zur Unterzeichnung aufgelegt2. Fast zwei Monate später, am 12. Juli 2024, wurde die Verordnung der Europäischen Union über künstliche Intelligenz (KI-Verordnung)3 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie wird am 1. August 2024 in Kraft treten.
Viele werden sich zweifellos über den Anwendungsbereich der beiden Regelwerke wundern. Tatsächlich wird die grosse Mehrheit der EU-Mitglieder, die Mitglieder des Europarats sind, vorbehaltlich der Ratifizierung der KI-Verordnung, dazu veranlasst werden, auch das KI-Übereinkommen anzuwenden. Die Bedeutung des letzteren ist jedoch nicht zu vernachlässigen. Denn es ist das Ergebnis einer langwierigen Arbeit der 46 Mitgliedstaaten des Europarats, wobei alle Beobachterstaaten (Kanada, Japan, Mexiko, der Heilige Stuhl und die Vereinigten Staaten von Amerika sowie die Europäische Union) und eine beträchtliche Anzahl von Nicht-Mitgliedstaaten (Australien, Argentinien, Costa Rica, Israel, Peru und Uruguay) an den Verhandlungen teilnahmen. Zusätzlich haben auch 68 internationale Vertreter der Zivilgesellschaft, der Wissenschaft und der...
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