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Cybersecurity, collaboration, and empathy - an interview with CISO David Mantock

Fachbeitrag
Cyber Security

Cybersecurity, collaboration, and empathy - an interview with CISO David Mantock

In an evermore complex environment, with a growing number of stakeholders, this interview gives an insight on how collaboration and empathy and enable success now that the worlds of legal, data, and cybersecurity are growing closer and closer together.
Carolina Souviron
iusNet DigR 31.03.2022

Rechtliche Stolpersteine bei «BYOD»

Fachbeitrag

Rechtliche Stolpersteine bei «BYOD»

«Bring Your Own Device» (BYOD) ist in vielen Unternehmen – ob bewusst oder nicht – wohl schon Realität. Arbeitgeber sollten sich deshalb mit den entsprechenden Fragestellungen auseinandersetzen, selbst wenn sie nicht beabsichtigen, eine BYOD-Strategie umzusetzen. Optiert ein Arbeitgeber für BYOD, so stellen sich arbeits- wie auch datenschutzrechtliche Fragen. Die Umsetzung der technischen Massnahmen muss auf die rechtlichen Vorgaben abgestimmt werden. Umgekehrt müssen die technischen Massnahmen auch mit organisatorischen Mitteln ergänzt und umgesetzt werden. Ein Arbeitgeber ist gut beraten, die relevanten Punkte in einer BYOD-Policy, entsprechenden Weisungen und Reglementen, allenfalls sogar im Arbeitsvertrag klar zu regeln. Mit einer möglichst klaren Regelung kann er spätere Probleme vermeiden und Haftungsrisiken minimieren.
digma 4/2012

Erfüllung und Vollstreckung von Kryptowährungsforderungen

Fachbeitrag

Erfüllung und Vollstreckung von Kryptowährungsforderungen

Seit jeher und auch wieder in jüngster Vergangenheit – unter anderem aufgrund der medialen Äusserungen von Elon Musk – sind die extremen Kursschwankungen von Kryptowährungen stetiges Thema in den Medien. Die hohe Volatilität von Kryptowährungen bietet nicht nur beim Handel mit Kryptowährungen auf entsprechenden Handelsplattformen, sondern auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr eine Spekulationsmöglichkeit. In diesem Beitrag wird untersucht, ob die Alternativermächtigung nach Art. 84 Abs. 2 OR analog auf Kryptowährungsforderungen anwendbar ist, ob eine Kryptowährungsforderung mit einer Forderung in gesetzlicher Währung verrechnet werden kann und wie eine Kryptowährungs­forderung vollstreckungsrechtlich zu behandeln ist.
SJZ-RSJ 12/2021 | S. 583

Entwicklungen im Datenschutzrecht | Le point sur le droit de la protection des données

Fachbeitrag

Entwicklungen im Datenschutzrecht | Le point sur le droit de la protection des données

Am 25. September 2020 haben die beiden eidgenössischen Räte in der Schlussabstimmung das revidierte Datenschutzgesetz des Bundes1 verabschiedet.2 Die Referendumsfrist ist darauf unbenutzt abgelaufen, so dass das neue DSG in der verabschiedeten Form in Kraft treten kann. Sein Inkrafttreten ist zeitgleich mit der revidierten Verordnung zum Datenschutzgesetz3 geplant, für welche der Bundesrat am 23. Juni 2021 die Vernehmlassung eröffnet hat.4 Diese dauert noch bis am 14. Oktober 2021. Die beiden Erlasse werden danach voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2022 in Kraft treten.
SJZ-RSJ 19/2021 | S. 918

Braucht die Schweiz ein CLOUD Act Executive Agreement?

Fachbeitrag

Braucht die Schweiz ein CLOUD Act Executive Agreement?

Basierend auf dem CLOUD Act können die USA Executive Agreements mit Drittstaaten über die Herausgabe von Informationen für Strafverfahren eingehen. Ein erstes solches Executive Agreement haben die USA mit dem UK abgeschlossen. Dieser Beitrag erörtert die Vor- und Nachteile eines Executive Agreement und analysiert, ob ein solches auch für die Schweiz sinnvoll wäre.
SJZ-RSJ 3/2021 | S. 119

Rechtsgrundlage für die Offenlegung von Daten zur Rechnungslegung im Bereich der beruflichen Vorsorge

Fachbeitrag
DSG

Rechtsgrundlage für die Offenlegung von Daten zur Rechnungslegung im Bereich der beruflichen Vorsorge

Im Rahmen der Revision des DSG sind Pensionskassen gehalten, ihre Datenbearbeitungsprozesse und insbesondere auch die Rechtsgrundlage für Datenübermittlungen neu zu überprüfen. Die Pensionskassen unterstehen im Bereich der obligatorischen beruflichen Vorsorge den Datenbearbeitungsvorschriften der Bundesorgane und benötigen daher für jede Übermittlung von Personendaten eine Rechtsgrundlage, soweit sie die obligatorische berufliche Vorsorge durchführen (Art. 19 DSG und Art. 36 nDSG). Im überobligatorischen Bereich braucht es keine spezifische Rechtsgrundlage. U.E. eignet sich die von einzelnen Pensionskassen zur Datenübermittlung an Dritte vorgeschlagene Rechtsgrundlage: Art. 86a Abs. 5 lit. a und Abs. 6 BVG zur Legitimation von Datentransfers. Diese Rechtsgrundlage verbleibt auch nach in Krafttreten des nDSG.
Johanna A. Moesch
Evelyn Schilter
iusNet DigR 28.02.2022

Klar, dich kenn‘ ich doch!

Fachbeitrag

Klar, dich kenn‘ ich doch!

Zu wissen, wer sich an einem bestimmten Ort aufhält (oder aufgehalten hat) – ein Traum für viele. Etwa für die Werbung. «Lieber Peter Muster! Schön, dass Sie uns wieder besuchen!». Wieviel freundlicher ist das doch, beim Eingang ins Warenhaus so begrüsst zu werden, statt einfach vor der Rolltreppe zu stehen und zu versuchen, auf einer Übersichtstafel herauszufinden, wo es Socken zu kaufen gibt. Vielleicht wird auch gleich: «Sie haben letztes Mal einen Freizeitanzug gekauft – wir hätten heute das passende Hemd dazu ...», und, weil ich ja ein guter Kunde bin: «... für Sie zum unschlagbaren Sonderpreis von 79 Franken!».
digma 1/2019

Gesichtserkennung im Supermarkt?

Fachbeitrag

Gesichtserkennung im Supermarkt?

Gesichtserkennung könnte dem stationären Handel ermöglichen, datentechnisch zum Online-Handel aufzuschliessen. Sie funktioniert offline so, wie es ein Cookie online tut: Ein Kunde kann wiedererkannt werden, ohne dass er etwas dafür tun muss – oder nur schon etwas davon mitbekommt. Das ist einem Grossteil der Bevölkerung nicht geheuer: Für zwei Drittel der Kunden wäre Gesichtserkennung ein Grund, das betreffende Geschäft zu meiden. Diese fehlende gesellschaftliche Akzeptanz ist einer der Gründe, weshalb Gesichtserkennung hierzulande im Detailhandel noch kaum eingesetzt wird. Ein anderer sind hohe datenrechtliche Anforderungen. Die Mehrzahl der Anwendungen von Gesichtserkennung setzt eine Einwilligung voraus und muss somit als Opt-in-Modell ausgestaltet werden – jedenfalls wenn die DSGVO zugrunde gelegt wird. Das führt zur Prognose, dass anonymes Einkaufen noch lange möglich sein wird.
digma 1/2019

Cloud-spezifische Risiken und Massnahmen

Fachbeitrag

Cloud-spezifische Risiken und Massnahmen

Öffentliche Organe nehmen für ihre Datenbearbeitungen in vielfältiger Art und Weise die Dienstleistungen Dritter in Anspruch. Für die Auslagerung von Datenbearbeitungen an Dritte enthalten die (Informations- und) Datenschutzgesetze regelmässig Bestimmungen, die im Wesentlichen festhalten, dass das öffentliche Organ auch bei einer Auslagerung für die Datenbearbeitung vollumfänglich verantwortlich bleibt.
digma 3/2019

Whistleblowing und Datenschutz

Fachbeitrag

Whistleblowing und Datenschutz

International wie auch national gewinnt Whistleblowing immer mehr an Bedeutung. Eine gesetzliche Regelung gibt es in der Schweiz bis anhin jedoch noch nicht. Die vorgesehene Gesetzesrevision wurde vom Parlament zwecks Vereinfachung des Gesetzestextes an den Bundesrat zurückgeschickt. Trotz der fehlenden gesetzlichen Regelung steht Whistleblowing jedoch nicht völlig im rechtsfreien Raum. Arbeitsschutz- und vor allem datenschutzrechtliche Bestimmungen bestehen, die auch zwingend für Whistleblowing gelten. So sind die datenschutzrechtlichen Bearbeitungsgrundsätze wie Verhältnismässigkeit, Treu und Glauben, Zweckbindung, Erkennbarkeit, Datenrichtigkeit und Datensicherheit auch bei der Bearbeitung von Personendaten in einem Whistleblowing-System anzuwenden.
digma 1/2016

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