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Datenschutz allgemein; a-110-00

Sind Softwareschnittstellen (APIs) urheberrechtlich geschützt?

Rechtsprechung
In der Softwaretechnik und der Entwicklung von Computerprogrammen ist es üblich, von anderen geschriebene Softwareschnittstellen ("Application Programming Interfaces", APIs) zu verwenden. In der Schweiz wie auch in zahlreichen anderen europäischen Ländern und in den USA ist (u. a. durch eine gefestigte Rechtsprechung) im Allgemeinen anerkannt, dass Software-Quellcode als Ganzes meist vom Urheberrecht geschützt wird. Die Frage, inwieweit Softwareschnittstellen kopiert werden dürfen, blieb jedoch von den Gerichten stets unbeantwortet. Der Oberste Gerichtshof der USA, der US Supreme Court, hat am 5. April 2021 in seiner Entscheidung in der Rechtssache "Google LLC gegen Oracle America, Inc." ein bisschen Klarheit darüber geschaffen, in welchem Umfang der zur Erstellung von APIs verwendete Deklarationscode kopiert werden kann.
iusNet DigR 25.11.2022

Bericht an den Bundesrat über die Förderung der Normungsorganisationen im Bereich der Digitalisierung: Akteure und Erkenntnisse in ausgewählten Themenbereichen

Fachbeitrag
DLT/Blockchain
Data Governance und Compliance
Cyber Security
Künstliche Intelligenz
Technische Normung spielt in der Digitalisierung bereits heute eine grosse Rolle – Best Practices und Qualitätskriterien werden bereits heute in diesen nicht rechtsverbindlichen Normung festgelegt. Dieser Bericht soll für ausgewählte Bereiche aufzeigen, was für eine Rolle im Verhältnis zur Gesetzgebung eingenommen wird oder werden soll, sowie die wichtigsten Akteure.
Carolina Souviron
iusNet DigR 26.09.2022

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