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Erfüllung und Vollstreckung von Kryptowährungsforderungen

Fachbeitrag

Erfüllung und Vollstreckung von Kryptowährungsforderungen

Seit jeher und auch wieder in jüngster Vergangenheit – unter anderem aufgrund der medialen Äusserungen von Elon Musk – sind die extremen Kursschwankungen von Kryptowährungen stetiges Thema in den Medien. Die hohe Volatilität von Kryptowährungen bietet nicht nur beim Handel mit Kryptowährungen auf entsprechenden Handelsplattformen, sondern auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr eine Spekulationsmöglichkeit. In diesem Beitrag wird untersucht, ob die Alternativermächtigung nach Art. 84 Abs. 2 OR analog auf Kryptowährungsforderungen anwendbar ist, ob eine Kryptowährungsforderung mit einer Forderung in gesetzlicher Währung verrechnet werden kann und wie eine Kryptowährungs­forderung vollstreckungsrechtlich zu behandeln ist.
SJZ-RSJ 12/2021 | S. 583

Wie Spotify Songs basierend auf Ihren Emotionen vorschlägt

Fachbeitrag
Data Analytics

Wie Spotify Songs basierend auf Ihren Emotionen vorschlägt

Spotify liess eine Technologie patentieren, die es ermöglicht, die Stimme und die Umgebungsgeräusche zu analysieren und Songs basierend auf dem persönlichen emotionalen Zustand, Geschlecht, Alter oder Akzent der Nutzenden vorzuschlagen. Der vorliegende Beitrag beleuchtet, wie Spotify die Stimmerkennung und die Verbindung zu den menschlichen Emotionen ihrer Hörerinnen und Hörer technisch umsetzen könnte. Zudem werden rechtliche Aspekte skizziert, die zu berücksichtigen sind, wenn ein Profiling der menschlichen Stimme erstellt wird.
Olivier Heuberger
iusNet DigR 25.06.2021

Braucht die Schweiz ein CLOUD Act Executive Agreement?

Fachbeitrag

Braucht die Schweiz ein CLOUD Act Executive Agreement?

Basierend auf dem CLOUD Act können die USA Executive Agreements mit Drittstaaten über die Herausgabe von Informationen für Strafverfahren eingehen. Ein erstes solches Executive Agreement haben die USA mit dem UK abgeschlossen. Dieser Beitrag erörtert die Vor- und Nachteile eines Executive Agreement und analysiert, ob ein solches auch für die Schweiz sinnvoll wäre.
SJZ-RSJ 3/2021 | S. 119

Daten nutzen oder Daten schützen?

Fachbeitrag

Daten nutzen oder Daten schützen?

Der Zugang zu Daten ist für die Informations- und Kommunikations­gesellschaft von entscheidender Bedeutung. Wie dieser Zugang in Wirtschaft und Staat ermöglicht werden soll, ist aber noch weitgehend offen, und der grösste Teil der wertvollen Daten fliesst zu einigen Datenmonopolisten. Die Frustration über diese Situation wird rasch am Datenschutz abgearbeitet. Dabei ist der Datenschutz fundamental für eine liberale Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Die revidierten Datenschutzgesetzgebungen in Europa und der Schweiz sind aber nicht geeignet, das Spannungsverhältnis zwischen Datennutzung und Datenschutz aufzulösen. Es ist notwendig, dass wir neue Ansätze finden, die den (materiellen) Wert der Daten für die Gesellschaft zugänglich machen, aber gleichzeitig den Wert der Privatsphäre für die liberale Gesellschaft stärken.
digma 4/2020

Widersprüche im Datenschutzrecht

Fachbeitrag

Widersprüche im Datenschutzrecht

Das neue Datenschutzrecht – die DSGVO wie auch das revDSG – beruhen weiterhin auf dem Autonomieprinzip, obwohl dessen Prämissen fraglich sind. Die Stellung des Betroffenen wird dabei durch flankierende Massnahmen gestärkt. Leider wird das Autonomieprinzip aber oft überdehnt und dadurch im Grunde verletzt. Auch der Umgang mit Risiken ist nicht konsistent, gerade im revDSG. Das revDSG lässt aber Raum für eine prinzipienbasierte Anwendung, etwa dann, wenn die heutige Praxis zum Persönlichkeitsprofil – das vom Bearbeitungskontext abhängig ist – beim Profiling mit hohem Risiko weitergeführt wird und der Begriff des «hohen Risikos» auch sonst über das revDSG hinweg konsistent ausgelegt und konkretisiert wird.
digma 4/2020

Verpasste Chance und Handlungsbedarf

Fachbeitrag

Verpasste Chance und Handlungsbedarf

Ein Blick zurück auf das letzte Datenschutzjahrzehnt: Eine schmerzvolle Geburt des neuen Bundesdatenschutzgesetzes, das weiter an der Schwäche seines Vorgängers leidet. Auch weiterhin sind – trotz fundamental unterschiedlicher Rechtfertigungskonzepte – die Regeln für den öffentlich-rechtlichen und den privatrechtlichen Datenschutz ineinander verwoben. Wenn sich der Pulverdampf der lobbyistenreichen Schlacht im Bundesparlament verzogen hat, wächst hoffentlich die Einsicht, dass der nächste Schritt die Aufteilung in zwei getrennte Gesetze sein muss.
digma 4/2020

Contact Tracing und Privacy by Design

Fachbeitrag

Contact Tracing und Privacy by Design

Die Verfolgung der Bewegungen von Menschen ist eine höchst in die Privatsphäre eingreifende Massnahme. Daten, aus denen ableitbar ist, ob bestimmte Personen infiziert sein könnten, sind sehr sensibel. Die SwissCovid-App wurde deshalb im Zeichen der Datenvermeidung und Datensparsamkeit und der Transparenz ihrer Funktionen und der Verarbeitung personenbezogener Daten entwickelt. Dieser Artikel erarbeitet die Anforderungen an eine datenschutzfreundliche Contact-Tracing-App und diskutiert alternative Umsetzungsmöglichkeiten.
digma 4/2020

Pseudonymisierung von Bankkundendaten

Fachbeitrag

Pseudonymisierung von Bankkundendaten

Die Rechtsnatur pseudonymisierter Bankkundendaten ist lange unklar geblieben. Nach jüngster Rechtsprechung sind solche Daten prinzipiell aus Sicht des Empfängers weder vom DSG noch vom Bankgeheimnis geschützt, sofern die Pseudonymisierung die Wiedererkennung der betroffenen Kunden wirksam verhindert. Angesichts der einschlägigen Rechtsprechung sind jedoch bestimmte Vorsichtsmassnahmen (namentlich eine gründliche Risikobewertung) vor der Weitergabe pseudonymisierter Bankkundendaten empfehlenswert.
digma 4/2020

Identität und ihre Identifikatoren

Fachbeitrag

Identität und ihre Identifikatoren

In der physischen Welt ist unsere Identität durch Abgleich innerer und äusserer Wahrnehmungen geformt. Der amtliche Name spielt nur in rechtsverbindlichen Interaktionen eine Rolle und dient als verbindlicher Identifikator. Der Mensch bleibt aber der «Anker»; von ihm werden die Attribute erfasst und an ihm können sie überprüft werden. Bei der digitalen Identität ist die physische Person durch einen meist eindeutigen Bezeichner – den Identifikator – ersetzt. Die der Person zugeordneten Merkmale werden von dem «Besitzer» des Identifikators kontrolliert. Dieser bestimmt, unter welchen Umständen Daten in die Sammlung aufgenommen respektive angepasst werden. Auch wenn die Person nicht bekannt ist, kann doch mit den gesammelten Merkmalen ein Personenprofil aufgebaut und schlussendlich die Person (wieder)erkannt werden. Dabei ist eine gewisse Ungenauigkeit tolerierbar, wie zum Beispiel beim Browser-Fingerprint – einem Identifikator, der für Marketingzwecke eine ausreichende Identifikation erlaubt.
digma 3/2020

Identifizierung in der virtuellen Welt

Fachbeitrag

Identifizierung in der virtuellen Welt

In der virtuellen Welt geschieht die Identifizierung in der Regel anhand weniger, meist selbst deklarierter Attribute. In der realen Welt und im E-Government hingegen ist die staatliche (zivile) Identität gefordert. Während Letztere in der realen Welt durch den Staat sichergestellt ist, sollen dies nun in der virtuellen Welt private Identifizierungsdienstanbieter (IdP) im Auftrag des Staats übernehmen. Diesen IdP muss absolut vertraut werden können, da IdP nicht nur von Kunden angewählte Stellen im Internet sehen können, sondern theoretisch auch Identitätsdiebstahl begehen könnten. Die Überprüfung der Sicherheit von IdP umfasst alle Elemente und Verfahren von der Registrierung über die Authentisierung bis hin zu organisatorischen und rechtlichen Fragen wie Verfügbarkeit, Aufsicht, Haftung und Maturität.
digma 3/2020

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